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NEU: im Sinne des Beschlusses der Landesregierung Nr. 593 vom 09.07.2024 ist die tägliche Gebühr pro...
Für Kleinkinder bis zu 3 Jahren wird die angelieferte Abfallmenge über der Mindestentleerung um 30% pro Kind reduziert.
Für Wohneinheiten in denen Pflegefälle untergebracht sind mit nachgeweisenem höherem Müllaufkommen wird die angelieferte Abfallmenge über der Mindestentleerung um 30% pro Person reduziert (Ersatzerklärung ist vorzulegen)