Laut Verordnung wird der Friedhof von einer durch den Gemeinderat und dem
Pfarrgemeinderat bestellten Friedhofsverwaltung verwaltet. Diese
Friedhofsverwaltung besteht aus 6 Personen, welche für die jeweilige
Amtsperiode von diesen wie folgt ernannt werden: Zwei Mitglieder
werden vom Gemeinderat und zwei vom Pfarrgemeinderat bestellt. Der
jeweilige Pfarrer als gesetzlicher Vertreter der Pfarrei von Laurein
und der Bürgermeister bzw. ein von ihm beauftragter Stellvertreter,
als gesetzlicher Vertreter der Gemeinde sind von rechtswegen
Mitglieder der Friedhofsverwaltung. Die Verwaltung wählt aus ihren
Reihen den Präsidenten, Vize-Präsidenten, Kassier und
Schriftführer. Die einzelnen Mitglieder haben obige Ämter in der
Friedhofsverwaltung so lange inne, als ihr Mandat im jeweiligen Rat,
aus aus dem sie kommen, dauert