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5,00 € pro Jahr und Wasseruhr
bis 200 m³ - 0,32 €/m³
bis 200 m³ - 0,15 €/m³
von 201 bis 250 - 0,20 €/m³
von 251 bis 500 - 0,25 €/m³
ab 501 - 0,60 €
30 m³ pro Hausbewohner am 01.01. des Bezugsjahres gemäß meldeamtlicher Eintragung werden auch berechnet, wenn diese Summe nicht erreicht wird.
Den Zweitwohnungen und allen zur Verfügung des Eigentümers gehaltenen Wohneinheiten, die als benutzbar gelten und die am Trinkwassernetz der Gemeinde angeschlossen sind, wird zum Zwecke der Berechnung der Trinkwassergebühr eine Anzahl von zwei Personen zugeordnet.
0,05 €/m³ bis zu einem Wasserverbrauch von 25 m³ pro GVE und Jahr gemäß Viehbestandsregister des Tierarztes im Bezugsjahr
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